May 2026
May 2026

Wie die Koalition für Vereine Bürokratie abbauen, Sphärenregeln lockern und die Mittelverwendung flexibler machen will.
2026 bringt frischen Rückenwind für Vereine und Ehrenamtliche: Weniger Bürokratie, klarere Regeln und spürbare finanzielle Entlastungen. Ob Sport-, Jugend- oder Förderverein, die beschlossenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht sollen dafür sorgen, dass ihr euch stärker auf eure eigentliche Arbeit konzentrieren könnt, statt auf komplizierte Bürokratie. Was genau sich ändert und welche Chancen das für euren Verein eröffnet, fassen wir dir hier kompakt zusammen.
Die Reformen reduzieren Dokumentationsaufwand für kleine und mittlere Vereine, geben Ehrenamtlichen mehr Planungssicherheit und verhindern, dass minimale Buchungsunterschiede über die Gemeinnützigkeit entscheiden.
Bisher mussten gemeinnützige Vereine nachweisen, dass sie eingegangene Mittel "zeitnah" (i. d. R. bis Ende des übernächsten Kalender- oder Wirtschaftsjahres) für die satzungsgemäßen Zwecke verwenden. Nach dem aktuellen Beschluss der Koalition würde diese Pflicht für Organisationen mit jährlichen Einnahmen bis 100.000 € statt bisher 45.000 € entfallen, sodass viele kleine und mittlere Vereine weniger Prüfungsaufwand haben.
Konkret: Wenn dein Verein regelmäßig unter 100.000 € Einnahmen bleibt, müsst ihr Mittel nicht mehr innerhalb der engen Frist "verbrauchen". Das schafft Spielraum für bessere Rücklagenbildung und längere Projektvorbereitungen.
Das Steuerrecht unterscheidet traditionell zwischen mehreren „Sphären“ (ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - mehr zu den 4 Sphären). Diese Abgrenzung kostet Erklärungs- und Buchungsaufwand. Laut den jetzt kommunizierten Änderungen muss bei wirtschaftlichen Einnahmen unter 50.000 € künftig keine Sphärenaufteilung mehr vorgenommen werden. Das würde die Buchführung deutlich vereinfachen.
Parallel zur Sphären-Lockerung soll die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten von 45.000 € auf 50.000 € steigen. Das bedeutet: Erwirtschaftet euer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb weniger als diesen Betrag, entfällt in der Regel die Körperschaftssteuer.
Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 auf 3.300 € um 10% steigen, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960€ sogar um gut 14%. Vereine können somit ihren Ehrenamtlichen und Übungsleiter:innen mehr Geld steuerfrei auszahlen.
Bei fahrlässig verursachten Schäden können Ehrenamtliche, die im Auftrag ihres Vereins tätig waren, bis zu einem Verdienst von 840 € im Jahr haftbar gemacht werden. Diese Grenze soll nun auf 3.300 € angehoben werden, um die Hürde für die Übernahme eines Ehrenamts zu senken.
Wichtig anzumerken ist: Aktuell ist noch nichts beschlossene Sache. Bundestag und Bundesrat müssen den Gesetzentwurf noch beraten und beschließen. Dies findet vermutlich im Oktober und November statt. Die Änderungen sollen dann ab dem 01.01.2026 gelten. Ob alle Punkte wie im Gesetzesentwurf geplant auch umgesetzt werden ist noch nicht sicher.